Scheidung und Immobilie - die Scheidungsimmobilie
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2014 in Deutschland rund 166.200 Ehen geschieden, das entspricht in etwa 35 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang oft stellt: Was machen wir jetzt mit unserer Immobilie?
Trennung? Scheidung?
Die eigene Immobilie ist für die meisten Familien der größte Vermögensgegenstand. Das Ziel sollte auf jeden Fall sein, das darin fest liegende Vermögen zu erhalten und die Immobilie nicht durch einen 'Rosenkrieg' der Scheidung zum Opfer fallen zu lassen.
Am einfachsten wäre es, wenn mit dem Expartner zunächst eine Einigung zu folgenden Fragen gefunden werden kann:
- Soll die Immobilie verkauft werden?
- Soll die Immobilie für eventuell vorhandene Kinder als Familienheim erhalten bleiben?
- Wer soll nach der Trennung darin wohnen?
- Wie wird der ausziehende Ehepartner 'entschädigt'?
Die Immobilie bei der Scheidung
Wichtig ist es vorab zu wissen, daß eine Scheidung nicht automatisch bedeutet, dass eine Immobilie 'auseinander gesetzt' werden muss. D.h. es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die bisherigen Eigentümer trotz Scheidung gemeinsam Eigentümer der Immobilie bleiben.
Wird der Anteil eines Partners an der Immobilie auf den anderen Partner übertragen, bedeutet das wiederum nicht, dass der übertragende Partner gegenüber der Bank und dem bestehenden Kreditvertrag automatisch aus der Haftung ist. So lange beide Partner im Kreditvertrag stehen, müssen auch beide dafür gerade stehen, dass die vereinbarten Raten gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihren Eigentumsanteil gegen eine Ausgleichszahlung an Ihren Partner übertragen, ist zu empfehlen, dass dieser einen neuen Kreditvertrag mit der Bank abschließt, in dem er alleiniger Kreditnehmer ist. Hierfür ist etwas Verhandlungsgeschick vonnöten, um eine evtl. Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Auch sollte der neue Alleineigentümer auf eine neue Bonitätsprüfung der Bank vorbereitet sein.
Kosten für die Scheidung
Im Hinblick auf den Vermögenswert, der die Basis für die Kosten einer Scheidung bildet, ist es von Vorteil, Immobilien aus dem eigentlichen Scheidungsverfahren heraus zu halten. So werden die Scheidungskosten wegen des hohen Immobilienwertes nicht unnötig in die Höhe getrieben.
Teilungsversteigerung
Kommt es zu gar keiner Einigung zwischen den Eheleuten, bleibt als letzte Möglichkeit, eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft zu beantragen.
Empfehlung
Bleiben Sie gesprächsbereit, machen Sie im Sinne einer zügigen Abwicklung Kompromisse und versuchen Sie, sich mit Ihrem (Ex-) Partner zu einigen. Versuchen Sie, die Emotionen aus den Verhandlungen heraus zu halten und zu einer für beide Seiten gangbaren Einigung zu gelangen. So bleibt letztlich für beide Partner mehr 'Vermögen' übrig.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Immobilie nach der Scheidung - was tun?
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