Scheidung und Immobilie - die Scheidungsimmobilie

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2014 in Deutschland rund 166.200 Ehen geschieden, das entspricht in etwa 35 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang oft stellt: Was machen wir jetzt mit unserer Immobilie?

Trennung? Scheidung?

Die eigene Immobilie ist für die meisten Familien der größte Vermögensgegenstand. Das Ziel sollte auf jeden Fall sein, das darin fest liegende Vermögen zu erhalten und die Immobilie nicht durch einen 'Rosenkrieg' der Scheidung zum Opfer fallen zu lassen.

Am einfachsten wäre es, wenn mit dem Expartner zunächst eine Einigung zu folgenden Fragen gefunden werden kann:

  • Soll die Immobilie verkauft werden?
  • Soll die Immobilie für eventuell vorhandene Kinder als Familienheim erhalten bleiben?
  • Wer soll nach der Trennung darin wohnen?
  • Wie wird der ausziehende Ehepartner 'entschädigt'?

Die Immobilie bei der Scheidung

Wichtig ist es vorab zu wissen, daß eine Scheidung nicht automatisch bedeutet, dass eine Immobilie 'auseinander gesetzt' werden muss. D.h. es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die bisherigen Eigentümer trotz Scheidung gemeinsam Eigentümer der Immobilie bleiben.

Wird der Anteil eines Partners an der Immobilie auf den anderen Partner übertragen, bedeutet das wiederum nicht, dass der übertragende Partner gegenüber der Bank und dem bestehenden Kreditvertrag automatisch aus der Haftung ist. So lange beide Partner im Kreditvertrag stehen, müssen auch beide dafür gerade stehen, dass die vereinbarten Raten gezahlt werden.

Wenn Sie also Ihren Eigentumsanteil gegen eine Ausgleichszahlung an Ihren Partner übertragen, ist zu empfehlen, dass dieser einen neuen Kreditvertrag mit der Bank abschließt, in dem er alleiniger Kreditnehmer ist. Hierfür ist etwas Verhandlungsgeschick vonnöten, um eine evtl. Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Auch sollte der neue Alleineigentümer auf eine neue Bonitätsprüfung der Bank vorbereitet sein.

Kosten für die Scheidung

Im Hinblick auf den Vermögenswert, der die Basis für die Kosten einer Scheidung bildet, ist es von Vorteil, Immobilien aus dem eigentlichen Scheidungsverfahren heraus zu halten. So werden die Scheidungskosten wegen des hohen Immobilienwertes nicht unnötig in die Höhe getrieben.

Teilungsversteigerung

Kommt es zu gar keiner Einigung zwischen den Eheleuten, bleibt als letzte Möglichkeit, eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft zu beantragen.

Empfehlung

Bleiben Sie gesprächsbereit, machen Sie im Sinne einer zügigen Abwicklung Kompromisse und versuchen Sie, sich mit Ihrem (Ex-) Partner zu einigen. Versuchen Sie, die Emotionen aus den Verhandlungen heraus zu halten und zu einer für beide Seiten gangbaren Einigung zu gelangen. So bleibt letztlich für beide Partner mehr 'Vermögen' übrig.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

FAQ

Ihre Fragen rund um das Thema Immobilie

Alle ansehen

Wie lange dauert es, bis mein Haus verkauft ist?

Die Dauer des Hausverkaufs kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Zustand des Hauses, der Lage, dem aktuellen Immobilienmarkt und der gewählten Verkaufsstrategie. In der Regel kann es zwischen einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern, bis ein Haus verkauft ist.

Mit oder ohne Makler verkaufen?

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen möchten, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, Ihrer Erfahrung im Immobilienmarkt und Ihrer Verfügbarkeit für den Verkaufsprozess ab. Ein Makler kann Ihnen professionelle Unterstützung, Marktkenntnisse, Zeitersparnis und Zugang zu professionellen Netzwerken bieten. Letztendlich sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen und die Option wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.

Was passiert, wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können?

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden:

  1. Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist.

  2. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird.

  3. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können.

Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

Immobilie nach der Scheidung - was tun?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihr neues Kapitel gestalten.

Kristin Stahl

Geprüfte Immobilienmaklerin (IMI) | Gutachterin für die Immobilienbewertung

0151 223 865 37 info@immobilienstahl.de

Immobilien in der Region Düsseldorf – Wülfrath – Essen

Aktuelle Immobilienangebote

Alle ansehen

Referenzen

Erfolgreich vermittelte Immobilien

Alle ansehen

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden { "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 235 in file \/var\/www\/vhosts\/immobilienstahl.de\/website\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }