Sachverständigen-Gutachten
Dipl. Kffr. Kristin Stahl: Immobilienbewertung mit Sachverstand
Als qualifizierte und zertifizierte Sachverständige garantiere ich Ihnen eine fundierte und unabhängige Immobilienwertermittlung nach den geltenden Richtlinien und Verordnungen für jeden Anlass.
Die Preisentwicklung am Immobilienmarkt wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt, die für den Laien nicht leicht zu überblicken sind. Nahezu immer geht es bei Liegenschaften um hohe Werte. Mit objektiven Fakten von einem qualifizierten Sachverständigen schützen Sie sich davor, zu viel zu bezahlen oder zu wenig zu bekommen! Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Fehleinschätzungen täuschen, die Sie am Ende teuer zu stehen kommen. Zur professionellen Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken wenden Sie sich an qualifizierte Fachleute, wenden Sie sich an uns.
Anlässe für ein Gutachten
- Erbschaft
- Schenkung
- Verkauf
- Betreuung
- Steuer
- Scheidung
- Beleihungswert
- Zwangsversteigerung
Mein Tätigkeitsgebiet liegt dabei in ganz NRW mit den Schwerpunkten Düsseldorf, Meerbusch, Neuss, Mönchengladbach, Kreis Mettmann, Monheim, Langenfeld, Ratingen, Haan, Solingen, Erkrath, Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath, Mülheim, Essen, Kettwig, Heisingen, Werden, Kupferdreh, Hattingen, Bochum, Wuppertal, Hagen, Duisburg, Krefeld, Bergisch Gladbach, Odenthal, Leverkusen, Köln, Bonn, Siegburg, Troisdorf und Umgebung.
Kostenlose Immobilienbewertung?
Eine kostenlose oder günstige Immobilienwertermittlung, die Sie zuhauf im Internet finden, ist in der Regel wertlos und kann Sie am Ende teuer zu stehen kommen. Das Ergebnis spiegelt zumeist nicht den realistischen Verkaufspreis oder den wahren Wert Ihrer Immobilie wider. Das Ziel dieser Bewertungsangebote liegt gewöhnlich darin, Sie mit einem möglichst hohen Angebotspreis zum Verkauf zu bewegen. "Hand aufs Herz, würden Sie für eine gute Dienstleistung kostenlos arbeiten?" Jede Immobilie ist anders und eine seriöse Immobilienbewertung, ohne die Immobilie vor Ort zu begutachten, nicht möglich.
Benötigen Sie eine realistische Wertermittlung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie mich!
- Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Velbert seit 2023
- Zertifizierte/r Immobiliengutachter/in (DIAZert (LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 seit Oktober 2022
- Studium zur Diplom-Sachverständigen für die Immobilienbewertung (DIA) - Deutsche Immobilien Akademie, Abschluss 2021
- Ausbildung zur Immobilienbewerterin DIA - Deutsche Immobilien Akademie 2019
- Geschäftsführerin des Maklerbüros Immobilien Stahl
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Trier Abschluss 1994
- Ausbildung Geprüfte Immobilienmaklerin (IMI)
Als Sachverständige führe ich die sachverständige Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch.
Wertermittlung nach den gesetzlichen Bewertungsrichtlinien
- Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der sich zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (nach § 194 Baugesetzbuch).
In einem Verkehrswertgutachten wird die Immobilie in ihrer Gesamtheit, das heißt mit allen wertrelevanten Details, Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmalen bewertet. Dazu werden Ihr Grundstück und die aufstehenden Gebäude gründlich vor Ort besichtigt und zahlreiche Unterlagen eingesehen, die bei der Bewertung berücksichtigt werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht können diese durch die Sachverständige vervollständigt werden.
- Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
- Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Je nach Art und Nutzung der zu bewertenden Grundstücke sind dabei unterschiedliche Verfahren vorgesehen: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren.
- Bewertungsrichtlinien: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
Das Verkehrswertgutachten folgt u.a. den Festsetzungen des BauGB und der ImmoWertV und bestimmt den realistischen Marktwert zu einem Stichtag. Das Beleihungswertgutachten wird nach nach BelWertV berechnet und bezieht Risikofaktoren und längere Betrachtungszeiträume mit ein, es dient Banken zu Finanzierungszwecken. Das Mietwertgutachten für wohnwirtschaftliche Objekte richtet sich nach den Regelungen im BGB – hier ist die marktübliche Miete bzw. deren Zulässigkeit zu ermitteln.
Kontakt
Wie darf ich Sie unterstützen?
Gerne begleite ich Sie persönlich auf dem Weg zur eigenen Immobilie oder dem erfolgreichen Immobilienverkauf.
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