Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf
Das Bieterverfahren ist im Grunde ein sehr transparentes und faires Verfahren, bei dem sich im Verlauf des Verkaufsprozess der aktuelle Marktwert einer Immobilie herauskristallisiert.
Der Verkäufer hat so die Gewissheit, den optimalen Verkaufspreis für seine Immobilie zu erzielen. Der Käufer ist sich andererseits ebenfalls sicher, für seine Wunschimmobilie den Marktwert und keinen zu hohen Preis zahlen zu müssen.
Kaufpreis
Anders als beim klassischen Verkauf einer Immobilie wird beim Bieterverfahren kein Kaufpreis vorgegeben. Dieser ergibt sich im Verlauf des Verkaufsprozesses. Hierbei gibt es zwei Variationen
- Angebote ganz ohne Preisangabe
- Angebote mit Mindestgebot
Das Bieterverfahren ähnelt vom Ablauf einer Auktion oder Versteigerung, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied:
Versteigerung oder Auktion?
Weder noch! Bei einer Auktion oder Versteigerung wird die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft. Beim Bieterverfahren läuft es zwar in der Regel auch darauf hinaus, jedoch gibt es hier einen gewissen Spielraum. Der Eigentümer muss sich nicht für den Meistbietenden als Käufer entscheiden, beispielsweise kann auch ein niedrigeres Gebot 'Sieger' sein, wenn dem Verkäufer gleichzeitig ein späterer Auszugstermin eingeräumt wird.
Wichtigster Unterschied zwischen Bieterverfahren und Auktion oder Versteigerung ist die rechtliche Bedeutung des Gebotes. Während das Höchstgebot bei einer Auktion bindend ist und zum Kauf verpflichtet, sind die Gebote bei einem Bieterverfahren also lediglich ein Kaufangebot und nur bedingt bindend.
Ablauf Bieterverfahren
Das Bieterverfahren startet wie jeder Immobilienverkauf mit der Vermarktung der Immobilie. Sobald die ersten Interessenten sich für die Immobilie interessieren, gibt es die erste Besonderheit:
Statt mehrerer einzelner Besichtigungstermine gibt es zunächst nur einen möglichen Besichtigungstermin, zu dem alle Erstinteressenten kommen können. Ist das Interesse geweckt und ein Kauf denkbar, sind anschließend Einzeltermine zur Detailprüfung (bsw. mit einem Sachverständigen oder Handwerker) möglich, aber vor dem ersten offiziellen Besichtigungsstart kann kein Interessent die Immobilie besichtigen.
Gebote abgeben
Wenn ein Interessent die Immobilie erwerben möchte, gibt er ein schriftliches Kaufangebot ab, zu welchen Bedingungen er die Immobilie kaufen würde. Bis zu einem festgelegten Termin kann jeder Interessent ein Gebot abgeben. Anschließend werden alle Bietenden über das Höchstgebot informiert und erhalten die Möglichkeit, Ihr Gebot in einer weiteren Bietrunde gegebenenfalls anzupassen.
In jeder Bietrunde kann jeder Käufer nur ein Gebot abgeben. Dementsprechend sollte das eigene Kaufangebot erst dann abgegeben werden, wenn das persönliche Maximum mit dem aktuellen Gebot noch nicht überschritten oder auch nicht weit unterschritten wurde. Etwas Fingerspitzengefühl, Glück und perfektes Timing sind hierbei von Nöten, um die Traumimmobilie zu einem akzeptablen Preis zu kaufen. Vor Gebotsabgabe sollten Sie die Immobilie natürlich gründlich geprüft haben und mit der Bank abgestimmt, wie hoch das eigene Höchstgebot liegen darf.
Am Ende erhält der Eigentümer alle Gebote zur Prüfung und darf sich für einen Käufer entscheiden. Scheint ihm kein Kaufgebot akzeptabel, muss er auch keins davon annehmen. Geht der Verkäufer jedoch auf Ihr Angebot ein, folgt der Notartermin und der weitere Ablauf ist derselbe wie beim 'normalen' Hauskauf.
Fragen?
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