Makleralleinauftrag oder gar ein qualifizierter Alleinauftrag? Warum eigentlich?
Beim Makleralleinauftrag beauftragt der Verkäufer oder Eigentümer nur einen einzigen Makler exklusiv mit dem Verkauf seiner Immobilie. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist auch der Privatverkauf durch den Eigentümer ausgeschlossen, d.h. dass dieser alle eventuell bei ihm direkt anfragenden Interessenten an den Makler weiterleitet und dieser die weitere Betreuung der Interessenten übernimmt und den Verkauf durchführt.
Anders als es viele Verkäufer und Interessenten manchmal wahrnehmen ist der Makleralleinauftrag keine einseitige Knebelung des Verkäufers, sondern im Gegenteil, ein Arbeitsversprechen des Maklers, dass er aktiv die unter Vertrag genommene Immobilie vermarktet. Der Makler ist bei dieser Auftragsform sogar verpflichtet, aktiv die Immobilie zu vermarkten. Tut er das nicht, kann er schadensersatzpflichtig sein. Deshalb sind gerade nicht seriös agierende Makler, die es leider auch gibt, gar nicht unbedingt an einem Alleinauftrag interessiert.
Nur mit einem Alleinauftrag kann der Makler in Vorleistung gehen und die Kosten für die Beschaffung und Aufbereitung der benötigten Unterlagen, wie Grundrissaufbereitung, den Abschluss der ERA Garantie, die Erstellung des virtuellen 3D Rundgangs, die Anzeigenbuchungen in den Printmedien sowie die Buchung der Anzeigenplätze in den Internetportalen, den Druck hochwertiger Nachbarschaftskarten, das Aufstellen des Verkaufsschildes etc... gerne auf sich nehmen. Mit dem Wissen, dass neben ihm andere Makler dieselbe Immobilie verkaufen, nimmt diese Bereitschaft rapide ab. Niemand möchte investieren, ohne Einfluss darauf zu haben, ob die Investition lohnend ist.
Durch den Makleralleinauftrag bringen Sie den Makler also zum Handeln und somit zu einem schnelleren Verkauf, der Ihnen nicht nur Zeit, sondern letztlich auch Geld spart.
Der Makler vermeidet für Sie zudem den sogenannten Immobilientourismus, d.h. er besichtigt Ihre Immobilie nur mit nachgewiesen kaufbereiten und kauffähigen Kunden und er ist immer bei den Besichtigungen dabei. Ohne Alleinauftrag würde er die Interessenten vielleicht nur mit Ihrer Adresse versorgen und sie bitten, mal vorbeizuschauen.
Eine große Gefahr, wenn mehrere Makler mit demselben Objekt betraut sind besteht darin, dass dasselbe Objekt zum einen an mehreren Stellen im gleichen Medium angeboten wird, was ihm schnell einen Ramschcharakter einbringen kann und latent die Nachricht vermittelt 'muss weg'. Die andere große Gefahr besteht darin, dass die nicht mit einem Alleinauftrag betrauten Makler nicht so viel Sorgfalt in die Exposé Erstellung investieren und oftmals schlechte Bilder und lieblose Texte veröffentlichen, die dem Verkauf eher schaden können als ihn zu fördern. Auch sieht man oft, dass dasselbe Haus bspw. bei dem einen Makler mit 5 Zimmern beworben wird, bei dem anderen mit 6 Zimmern, das Grundstück mit verschiedenen Größen angegeben wird und wenn es ganz schlimm kommt, sogar unterschiedliche Preise angegeben werden. Das macht die Interessenten misstrauisch. Schlechte Bilder eines einzelnen Maklers können dann die vielleicht guten Bemühungen eines anderen Maklers zunichtemachen.
Wenn Sie sich auf die Suche nach einem guten Makler begeben, lassen Sie sich Referenzen zeigen, sprechen Sie gegebenenfalls Nachbarn an, die mit diesem Makler schon Erfahrung gemacht haben und lassen Sie sich nicht von vielen Objekten im Angebot täuschen. Im Gegensatz zum 'Sammelmakler', der Häuser und Wohnungen eher sammelt und darauf hofft, dass sich von seinen durchschnittlich 100 Objekten nur ein paar von selber verkaufen, verkauft der aktive 'Verkaufsmakler' seine ihm anvertrauten Immobilien in absehbarer Zeit. Er hat nie gleichzeitig zu viele Immobilien im Angebot, um jede Immobilie auch aktiv betreuen zu können und er verkauft im Jahresverlauf trotz des auf den ersten Blick kleineren Angebotes wesentlich mehr Immobilien als der 'Sammler'.
Bitte achten Sie darauf, dass der Maklervertrag ausschließlich erfolgsabhängig orientiert ist, d.h. wenn der Makler keinen Käufer findet, ist auch keine Provision zu zahlen. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer von Ihrer Kaufabsicht zurücktreten, darf Ihnen der Makler auch nur seine tatsächlichen Auslagen in Rechnung stellen, keinen Arbeitslohn. Der Vertrag sollte eine Laufzeit von 3 - 6 Monaten nicht überschreiten, es sei denn es handelt sich um eine besondere Immobilie, die absehbar in dieser Zeit nicht verkauft werden kann.
Wenn Sie Fragen zum Maklervertrag haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!
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