07.03.2024
BORIS: Bodenrichtwert im Aussenbereich
Will man den Wert eines Grundstücks im Aussenbereich ermitteln, liegen meist keine Bodenrichtwerte (BORIS) vor und man muss sich an den nächstgelegenen Bodenrichtwerten orientieren.
Da im Aussenbereich die Bebauung jedoch nur eingeschränkt nach §35 BauGB 'Bauen im Außenbereich' möglich ist, muss ein Abschlag von nächstgelegenen BORIS Wert vorgenommen werden. In welcher Höhe dieser liegt, ist sehr individuell. Hinweise darauf kann man in der Regel beim örtlichen Gutachterausschuss erhalten.